Gründung · Begriffe geklärt
Kleinunternehmer, Nebengewerbe, Hauptgewerbe: was ist was?
Die drei Begriffe fallen oft in einem Satz, beantworten aber zwei verschiedene Fragen. Die eine stellt dir das Gewerbeamt, die andere das Finanzamt. Wir mussten das bei unserer eigenen Gründung auch erst sortieren.
Leitfaden für Deutschland. Für deinen konkreten Fall sind Gewerbeamt, Finanzamt und Steuerberatung maßgeblich.
Zwei Fragen statt drei Begriffe
Ein Gewerbe meldest du beim Gewerbeamt an (§ 14 GewO), freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung. Hauptgewerbe und Nebengewerbe sind zwei Varianten dieser einen Anmeldung. Kleinunternehmer ist dagegen ein Status bei der Umsatzsteuer, den Gewerbetreibende wie Freiberufler haben können, und er passt zu beiden Varianten.
| Frage | Antworten und wo du sie gibst |
|---|---|
| Ist die Selbstständigkeit deine Hauptsache? | Hauptgewerbe oder Nebengewerbe. Das gibst du in der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt an. |
| Steht auf deinen Rechnungen Umsatzsteuer? | Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung. Das gibst du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt an. |
Bei uns lautet die Antwort: Nebengewerbe und Kleinunternehmer. Wie wir angemeldet haben, steht unter Nebengewerbe anmelden: unser Weg.
1. Hauptgewerbe oder Nebengewerbe
Für beide gibt es dieselbe Gewerbeanmeldung. Im Formular gibst du an, ob du die Tätigkeit im Haupt- oder im Nebenerwerb ausübst. Eine eigene Rechtsform ist das Nebengewerbe nicht, und eine Verdienstgrenze nennt die Gewerbeordnung dafür auch nicht.
Nebengewerbe heißt: Die Selbstständigkeit läuft neben etwas anderem, das deine Hauptbeschäftigung bleibt, etwa neben einer Anstellung. Wichtig wird der Unterschied an drei Stellen:
- Krankenversicherung: Bist du hauptberuflich selbstständig, bist du nicht mehr als Arbeitnehmer pflichtversichert, auch wenn du nebenher angestellt bist. Beschäftigst du regelmäßig mindestens eine Person mehr als geringfügig, wird das vermutet (§ 5 Abs. 5 SGB V). Ob deine Selbstständigkeit Haupt- oder Nebensache ist, prüft deine Krankenkasse. Deshalb meldest du ihr die Tätigkeit, wie unter Krankenkasse: Nebentätigkeit melden beschrieben.
- Arbeitsvertrag: Bist du angestellt, prüfe die Regeln zu Nebentätigkeiten in deinem Vertrag.
- Wechsel: Wächst das Nebengewerbe zur Hauptsache, sag es deiner Krankenkasse, denn davon hängt deine Versicherung ab.
2. Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung
Kleinunternehmer bist du, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Deine Umsätze sind dann von der Umsatzsteuer befreit, und auf deinen Rechnungen steht keine Umsatzsteuer (§ 19 Abs. 1 UStG).
- Gesamtumsatz: Gezählt wird, was du als Unternehmerin oder Unternehmer einnimmst, aus allen Tätigkeiten zusammen und nach dem Zahlungseingang (§ 19 Abs. 2 UStG). Dein Gehalt aus einer Anstellung gehört nicht dazu, ebenso wenig Verkäufe von Anlagevermögen und bestimmte steuerfreie Umsätze.
- Gründungsjahr: Im ersten Jahr gibt es keinen Vorjahresumsatz. Laut IHK Stuttgart gilt dann die Grenze von 25.000 Euro für das laufende Jahr, und eine Umsatzprognose musst du seit 2025 nicht mehr abgeben (IHK Stuttgart).
- Grenze überschritten: Überschreitest du im laufenden Jahr 100.000 Euro, im Gründungsjahr 25.000 Euro, ist schon dieser Umsatz steuerpflichtig, ebenso alle folgenden. Ab da schreibst du Rechnungen mit Umsatzsteuer. Liegst du über 25.000 Euro, aber unter 100.000 Euro, endet die Regelung erst im Folgejahr (Finanzamt Hessen).
- Automatisch: Die Regelung greift, solange du die Grenzen einhältst und nicht verzichtest. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gibst du deine Wahl an, mehr dazu unter ELSTER und Finanzamt.
- Verzicht: Du kannst auf die Regelung verzichten und Umsatzsteuer ausweisen. Dann bist du mindestens fünf Kalenderjahre daran gebunden (§ 19 Abs. 3 UStG).
- Erklärungen: Umsatzsteuer-Voranmeldungen und eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung gibst du als Kleinunternehmer in der Regel nicht ab, außer das Finanzamt fordert dich dazu auf oder du beziehst Leistungen aus dem Ausland, für die du die Steuer schuldest, etwa Werbung oder Software (§ 18 Abs. 4a UStG, IHK Stuttgart).
Was du gewinnst, was du aufgibst
- Du gewinnst: Rechnungen ohne Umsatzsteuer und weniger Formulare. Privatkunden zahlen bei gleichem Nettopreis weniger als bei einem Anbieter, der Umsatzsteuer aufschlagen muss.
- Du gibst auf: Die Umsatzsteuer auf deine Einkäufe, etwa für Laptop oder Software, bekommst du nicht als Vorsteuer zurück (§ 15 Abs. 2 UStG). Kaufst du viel ein oder verkaufst du vor allem an Unternehmen, die sich die Umsatzsteuer selbst zurückholen, kann die Regelbesteuerung günstiger sein. Rechne das vor der Entscheidung mit der Steuerberatung durch.
Was die Regelung nicht ändert
- Einkommensteuer: Deinen Gewinn gibst du in der Einkommensteuererklärung an, wie jede Unternehmerin und jeder Unternehmer.
- Gewerbesteuer: Für Einzelunternehmer gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag (§ 11 Abs. 1 GewStG), unabhängig von der Kleinunternehmerregelung.
- Rechnungen: Auch ohne Umsatzsteuer gelten Pflichtangaben, dazu ein Hinweis auf die Steuerbefreiung. Die Liste steht unter Was auf deiner Rechnung als Kleinunternehmer stehen muss.
Und was ist ein Kleingewerbe?
Kleingewerbe klingt wie Kleinunternehmer, kommt aber aus dem Handelsrecht. Ein Gewerbe, das nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht, ist kein Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 2 HGB). Wer ein solches Kleingewerbe betreibt, ist kein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, solange er sich nicht freiwillig ins Handelsregister eintragen lässt (§ 2 HGB).
Mit der Umsatzsteuer hat das nichts zu tun: Ein Kleingewerbe kann Kleinunternehmer sein oder Umsatzsteuer ausweisen. Bei der IHK spielt es dagegen eine Rolle, denn wer nicht im Handelsregister steht und wenig Gewinn macht, kann vom Beitrag freigestellt sein, siehe Was nach der Anmeldung passiert.
Vier Kombinationen im Überblick
| Kombination | Was das heißt |
|---|---|
| Nebengewerbe und Kleinunternehmer | Hauptbeschäftigung bleibt zum Beispiel deine Anstellung, der Umsatz bleibt unter den Grenzen, deine Rechnungen sind ohne Umsatzsteuer. So haben wir angefangen. |
| Nebengewerbe und Regelbesteuerung | Weiter neben dem Job, aber mit Umsatzsteuer auf den Rechnungen: weil die Grenze überschritten ist oder weil du verzichtet hast. |
| Hauptgewerbe und Kleinunternehmer | Die Selbstständigkeit ist deine Hauptsache, der Umsatz bleibt unter den Grenzen. Deine Krankenversicherung läuft nicht mehr über eine Anstellung. |
| Hauptgewerbe und Regelbesteuerung | Die Selbstständigkeit ist deine Hauptsache, du weist Umsatzsteuer aus und meldest sie dem Finanzamt. |
Wann du die Steuerberatung fragen solltest
- bevor du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, weil dich das mindestens fünf Kalenderjahre bindet,
- wenn dein Umsatz in die Nähe von 25.000 Euro kommt,
- wenn du an Unternehmen im Ausland verkaufst oder dort Leistungen einkaufst,
- wenn aus deinem Nebengewerbe die Hauptsache wird.
Steuerberatung in deiner Nähe findest du über die Kammer: Bundessteuerberaterkammer.
Häufige Fragen
Kann ich als Angestellte oder Angestellter Kleinunternehmer sein?
Ja. Für die Umsatzgrenzen zählt nur, was du als Unternehmerin oder Unternehmer einnimmst, dein Gehalt zählt nicht dazu. Prüfe deinen Arbeitsvertrag auf Regeln zu Nebentätigkeiten und melde die Tätigkeit deiner Krankenkasse.
Zählen die 25.000 Euro netto oder brutto?
Netto: Gezählt werden die vereinnahmten Entgelte ohne Umsatzsteuer (§ 19 Abs. 2 UStG). Solange du Kleinunternehmer bist, ist das der Betrag, den deine Kunden dir zahlen.
Gilt die Kleinunternehmerregelung automatisch?
Ja, solange du die Umsatzgrenzen einhältst und nicht verzichtest. Laut IHK Stuttgart starten Neugründer seit 2025 automatisch als Kleinunternehmer, ohne eine Umsatzprognose abzugeben. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gibst du deine Wahl an.
Wie lange bin ich an die Entscheidung gebunden?
Als Kleinunternehmer gilt keine Mindestdauer: Die Regelung endet, wenn du die Umsatzgrenzen überschreitest, bei 100.000 Euro im laufenden Jahr sofort, bei mehr als 25.000 Euro ab dem Folgejahr. Verzichtest du auf die Regelung, bindet dich das mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG).
Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer?
Kleingewerbe kommt aus dem Handelsrecht: ein Gewerbe, das keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht (§ 1 Abs. 2 HGB). Kleinunternehmer kommt aus dem Umsatzsteuerrecht und hängt an den Umsatzgrenzen (§ 19 UStG). Ein Kleingewerbe kann Kleinunternehmer sein, muss es aber nicht.
Wie viel darf ich im Nebengewerbe verdienen?
Die Gewerbeordnung nennt dafür keine Grenze. Grenzen ziehen andere Regeln: die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung, die Prüfung deiner Krankenkasse und dein Arbeitsvertrag. Deinen Gewinn gibst du in der Einkommensteuererklärung an.
Wo dieser Schritt auf deinem Weg liegt
Diese Seite klärt die Begriffe. Die Anmeldung selbst, Schritt für Schritt mit unseren Zeiten, steht auf der Seite zum Nebengewerbe.
Quellen
- § 19 UStG, § 15 UStG, § 14 GewO, § 5 SGB V, § 18 UStG, § 1 HGB, § 2 HGB, § 11 GewStG (gesetze-im-internet.de)
- IHK Stuttgart, Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer (mit Verweis auf den Erlass vom 18. März 2025)
- Finanzamt Hessen, Umsatzsteuer für Kleinunternehmer
Quellen am 3. November 2026 geprüft.
BusinessProfi24